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Beratung zur Patientenverfügung

Mit dem Alter hat diese Form der Vorsorge nichts zu tun. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit kann jeden treffen. Doch was soll geschehen, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr äußern kann? Für Ärzte und Angehörige ist das eine schwierige Situation. Welche lebensverlängernde Maßnahmen sollen sie durchführen, welche unterlassen? Eine Patientenverfügung kann ihnen dabei helfen, die Entscheidungen zu treffen, die dem Willen des Betroffenen entsprechen.

Denn eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung. Für den Fall, dass sich ein Betroffener nicht mehr äußern kann, stimmt er mit ihr vorsorglich einer Behandlungsmaßnahme zu oder lehnt sie ab. So kann medizinische Hilfe ausdrücklich gewünscht, aber auch eingeschränkt oder vollständig abgelehnt werden.

Zugleich mit der Patientenverfügung sollte eine Vorsorgevollmacht verfasst werden. Nur mit ihr kann und darf ein Bevollmächtigte den Verfasser vertreten - und das sollten vertraute Menschen wissen. Denn die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn niemand davon weiß. Deshalb: Sprechen Sie mit Ihrer Familie, mit Vertrauten und Ihrem Hausarzt. Die unterschätzte Chance einer Patientenverfügung liegt vor allem darin, miteinander ins Gespräch zu kommen, Ängste auszusprechen und Wünsche zu formulieren.

Ein allgemeingültiges Formular für die Patientenverfügung gibt es nicht. So vielfältig wie die Menschen sind, sind auch ihre Wünsche, mit dieser Situation umzugehen. Seit dem 1. September 2009 muss eine Patientenverfügung aber schriftlich verfasst sein.

Weitere Informationen unter: www.bmj.bund.de

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