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Gesetz / Definition SAPV

Seit dem 01.04.2007 steht jedem Bundesbürger in Deutschland per Gesetz ein Recht auf eine spezialisierte palliative Versorgung zu. Umsetzung findet dieses Gesetz (SAPV) in sogenannten Palliative Care Teams.

Sie ergänzen und unterstützen bedarfsweise das Angebot der Hausärzte, der Hospiz- und Pflegedienste und können Zuhause, aber auch in Alten- und Pflegeheimen angefordert werden. 

AnhangGröße
§ 37b SGB V, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung26.37 KB
§ 132d SGB V, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung24.77 KB
Glossar (SAPV), Spezialisierte ambulante Palliativversorgung67.82 KB